Unsere Produktionsbetriebe werden regelmäßig von unseren Qualitätsmanagern besucht und überwacht.
Der Einsatz von Tiermehl zur Fütterung unserer Rinder wurde, wie der Gesetzgeber dies seit 1994 vorschreibt, verboten.
Die Futtermischung für Rinder beinhaltet ausschließlich pflanzliche Grundstoffe. Das Futter unterliegt strengen Normen und wird entsprechend dem Futtermittelgesetz durch den Hersteller und durch staatliche Stellen überprüft. Als Futtermittel für unsere Rinder wird Silage aus Mais, Gras, Heu, Zuckerrüben und Zusätzen von Kraftfutter auf Getreidebasis verwendet.
Die unkontrollierte Vergabe von Arzneimitteln über das Futter ist strengstens verboten! Mögliche Rückstände werden von Amts-Veterinären engmaschig und regelmäßig überprüft.
Geschlachtet wird in amtlich registrierten Großbetrieben, welche in der Regel in einem Umkreis von maximal 200 km vom Aufzuchtbetrieb entfernt sind. Diese stehen unter ständiger Kontrolle staatlicher Veterinäre.
Auf jeder bofrost*Verpackung für Fleischprodukte findest du die EU-Zulassungsnummer, die den Produktionsbetrieb eindeutig ausweist. Somit ist die Herkunft eines bofrost*Produktes stets nachvollziehbar.