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Zum Schutz traditioneller und regionaler Lebensmittel setzt die EU sogenannte Herkunftssiegel ein. Insgesamt drei solcher EU-Gütezeichen wurden dazu verbindlich eingeführt.
Mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) werden Erzeugnisse gekennzeichnet, die in einer bestimmten geografischen Region erzeugt, verarbeitet oder zubereitet wurden, wobei lokale Hersteller nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren produzieren. Die Eigenschaften dieser Produkte haben einen Bezug zu ihrer geografischen Herkunft. Sie dürfen das g.U.-Logo tragen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) werden Erzeugnisse gekennzeichnet, deren Qualität oder Ruf mit dem Ort oder der Region verbunden ist, in der sie erzeugt, verarbeitet oder zubereitet werden, wobei es hier ausreicht, wenn der maßgebliche Produktionsschritt in der definierten Region erfolgt. Die Ausgangsstoffe müssen jedoch nicht notwendigerweise aus derselben geografischen Region stammen. Alle g.g.A.-Produkte dürfen das g.g.A.-Logo tragen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Mit dem Logo der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) werden Erzeugnisse mit einer traditionellen Besonderheit hinsichtlich ihrer Zusammensetzung oder ihrer Herstellungsweise gekennzeichnet, die keinen Bezug zu einer bestimmten geografischen Region haben.
Zwei der Siegel sind aktuell auch für vier bofrost*Produkte (Artikelnummer 670, 20051, 1455 und 11469) relevant und auf den entsprechenden Verpackungen zu finden.
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